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DRK-Ortsverein Olfen e.V. DRK-Kindergarten Regenbogen |
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Föhrenbrink 15,
59399 Olfen Leitung: Annegret Vedder Telefon 0 25 95 - 32 24 Fax 0 25 95 - 38 61 55 eMail: DRK-KiGa-Regenbogen@t-online.de |
DRK-Kindergarten-Regenbogen |
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| Inhalt |
Unser Name Die Geschichte von den Regenbogenkindern Unsere Öffnungszeiten Unsere Räumlichkeiten Wir stellen uns vor Teamarbeit Lebensraum Kindergarten Fort- und Weiterbildung des Fachpersonals Unser 10jähriges Jubiläum Unsere Zukunft Unser Kindergarten - auch ein Ort für Eltern! Mitwirkungsorgane in Tageseinrichtungen für Kinder Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Regularien |
| Mitwirkungsorgane in Tageseinrichtungen für Kinder | ||
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Eltern- vollversammlung |
Die gesamte Elternschaft trifft sich 1x jährlich und wählt aus ihrem Kreis den Elternrat (pro Gruppe 1 Vorsitzende/n und dessen Vertreter/in). Außerdem können Termine und wichtige Informationen allen Eltern mitgeteilt werden. In außergewöhnlichen Angelegenheiten kann eine zusätzliche Elternvollversammlung einberufen werden. |
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| Elternrat |
Der
Elternrat trifft sich mindestens 3x im Jahr.
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| Rat der Tageseinrichtung |
Der
Träger und das pädagogische Fachpersonal bilden mit den Vertretern des
Elternrates den Rat der Tageseinrichtung. |
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| Zusammenarbeit mit anderen Institutionen | ||
| Zusammen-arbeit ist wertvolle Ergänzung |
Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und therapeutischen Praxen bietet für unsere Einrichtung eine wertvolle Ergänzung und Unterstützung unserer pädagogischen Arbeit. Zum Wohl des Kindes und um Eltern Hilfe anbieten zu können, suchen wir die Unterstützung und Beratung verschiedener Einrichtungen:
Zu den von uns besuchten Institutionen gehören:
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| Besuche der Pfiffikuskinder |
Angebote werden für unsere Pfiffikuskinder im letzten Kindergartenjahr erweitert durch Besuche
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| Zusammen-arbeit mit Grundschule |
Unsere Zusammenarbeit mit der Olfener Grundschule ist durch einen regelmäßigen Austausch beider Einrichtungen gekennzeichnet. Die von beiden Seiten getragene Begleitung des Kindes bis zum Einschulungstermin beinhaltet folgende Punkte:
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Austausch
mit weiter-führenden Schulen, Kindergärten und -Leiterinnen |
Weiterhin haben wir eine gute Kooperation und einen
regen Austausch mit weiterführenden Schulen und Fachschulen für
Sozialpädagogik. |
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| Regularien | ||
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Eltern
holen und bringen ihre Kinder - andernfalls Erklärung erforderlich |
Die
Kinder werden von den Eltern morgens in die Einrichtung gebracht und von
dort auch wieder abgeholt. Sie dürfen nur mit schriftlicher
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten alleine oder
mit älteren Geschwistern nach Hause gehen. |
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| Sicherheit |
Uns geht es um die Sicherheit der Kinder, deshalb lassen wir sie mit Fahrzeugen, wie: Fahrrad, Roller, Inliner, etc. nicht alleine den Nachhauseweg antreten. |
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| Sonderfälle |
Weiterhin behalten wir uns bei besonderen Situationen (Krankheit des Kindes, verkehrstechnische Zwischenfälle) andere Regelungen vor. |
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| Nutzung Außengelände |
In unserer Einrichtung dürfen jeweils 3 Kinder aus jeder Gruppe das Außengelände nutzen. Wenn die Erziehungsberechtigten diese Regelung für ihr Kind nicht wünschen, benötigen wir hierfür eine schriftliche Erklärung. |
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| Meldung bei Abwesenheit |
Sollte das Kindergartenkind die Einrichtung nicht besuchen können (Krankheit, Urlaub) bitten wir um eine kurze Information. |
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| Medikamente während der Kindergartenzeit |
Über Medikamente, die während des Aufenthaltes im Kindergarten von uns Erzieherinnen verabreicht werden sollen, müssen wir hinreichend in Kenntnis gesetzt werden. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist Voraussetzung. |
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| Haftung für Kleidung und Spielzeug |
Sollte Kleidung oder Spielzeug, das von zu Hause mitgebracht wurde, beschädigt werden, besteht vom Kindergarten keinerlei Haftung, sondern hier tritt die private Haftpflicht in Kraft. |
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Einverständnis- erklärungen |
Für besondere Aktionen (Exkursionen, Feste, Übernachtung) werden Einverständniserklärungen von den Erziehungsberechtigten eingeholt. |
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| Infektions-schutzgesetz beachten |
Alle Erziehungsberechtigten erhalten einen Auszug aus dem
Infektionsschutzgesetz, dessen Erhalt wir uns schriftlich bestätigen
lassen. |
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| Eingangstür während Bring- und Abholphase schließen |
Es muss von den Erziehungsberechtigten in Eigenverantwortung Sorge getragen werden, dass in der Bring- und Abholphase die Eingangstür geschlossen wird. Dadurch kann vermieden werden, dass Kinder unbeobachtet den Kindergarten verlassen können. |
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