DRK-Ortsverein Olfen e.V. 
DRK-Kindergarten Regenbogen

 

  Föhrenbrink 15, 59399 Olfen
Leitung: Annegret Vedder
Telefon 0 25 95 - 32 24
Fax 0 25 95 - 38 61 55 

eMail: DRK-KiGa-Regenbogen@t-online.de 

DRK-Kindergarten-Regenbogen

Termine 2011

Inhalt Unser Name  
Die Geschichte von den Regenbogenkindern 
Unsere Öffnungszeiten  
Unsere Räumlichkeiten 
Wir stellen uns vor 
Teamarbeit 
Lebensraum Kindergarten 
Fort- und Weiterbildung des Fachpersonals 
Unser 10jähriges Jubiläum 
Unsere Zukunft 
Unser Kindergarten - auch ein Ort für Eltern! 
Mitwirkungsorgane in Tageseinrichtungen für Kinder 
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen 
Regularien 
Mitwirkungsorgane in Tageseinrichtungen für Kinder 
Eltern-
vollversammlung

Die gesamte Elternschaft trifft sich 1x jährlich und wählt aus ihrem Kreis den Elternrat (pro Gruppe 1 Vorsitzende/n und dessen Vertreter/in). Außerdem können Termine und wichtige Informationen allen Eltern mitgeteilt werden. In außergewöhnlichen Angelegenheiten kann eine zusätzliche Elternvollversammlung einberufen werden.

Elternrat

Der Elternrat trifft sich mindestens 3x im Jahr.
Er ist Ansprechpartner für alle Erziehungsberechtigten und arbeitet vertrauensvoll mit ihnen und dem pädagogischem Fachpersonal zusammen.
Für die Mitarbeit im Elternrat sind ein reges Interesse an der Kindergartenarbeit und die Bereitschaft, aktiv zu werden, wichtig.
Aufgaben sind z.B.:

  • Informationsaustausch mit den Erzieherinnen
  • Sprachrohr der Eltern
  • Organisation, Mithilfe und Durchführung von Festen
  • Elterncafe

Rat der Tageseinrichtung

Der Träger und das pädagogische Fachpersonal bilden mit den Vertretern des Elternrates den Rat der Tageseinrichtung.
Dort werden Erziehungs- und Bildungsarbeit, sowie personelle, räumliche und sachliche Angelegenheiten beraten.
Verschiedene Themen wie, z.B. Informationen über Aufnahmekriterien, Öffnungszeiten, Tagesstättenplätze, … werden behandelt.

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Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Zusammen-arbeit ist wertvolle Ergänzung

Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und therapeutischen Praxen bietet für unsere Einrichtung eine wertvolle Ergänzung und Unterstützung unserer pädagogischen Arbeit. Zum Wohl des Kindes und um Eltern Hilfe anbieten zu können, suchen wir die Unterstützung und Beratung verschiedener Einrichtungen:

  • Fachärzte
  • Ergotherapeuten
  • Logopäden
  • Heilpädagogische Frühförderung
  • Erziehungsberatungsstelle u. m.

Zu den von uns besuchten Institutionen gehören:

  • Bücherei
  • soziale Einrichtungen der Gemeinde
    (DRK-Begegnungsstätte, St. Vitus-Stift)
Besuche der Pfiffikuskinder

Angebote werden für unsere Pfiffikuskinder im letzten Kindergartenjahr erweitert durch Besuche

  • der Feuerwehr (Besuch im Kindergarten, Besuch der Feuerwehrwache)
  • der Polizei (Besuch im Kindergarten, Verkehrsspaziergang, Puppentheater)
  • der Zahnarztpraxis
  • der Sparkasse
  • der thematisch gebundenen Angebote, die individuell erweitert werden (z.B. Burg Vischering, Erfahrungsfeld der Sinne, Kindermuseum Atlantis usw.)

Zusammen-arbeit mit Grundschule

Unsere Zusammenarbeit mit der Olfener Grundschule ist durch einen regelmäßigen Austausch beider Einrichtungen gekennzeichnet. Die von beiden Seiten getragene Begleitung des Kindes bis zum Einschulungstermin beinhaltet folgende Punkte:

  • Infoabend der Grundschule
  • Austausch zwischen Kindergarten und Grundschule
  • die Pfiffikuskinder besuchen die Grundschule
Austausch mit weiter-führenden Schulen, Kindergärten und
-Leiterinnen

Weiterhin haben wir eine gute Kooperation und einen regen Austausch mit weiterführenden Schulen und Fachschulen für Sozialpädagogik.
Der Kontakt zu den anderen Olfener Kindergärten ist ein wesentlicher Baustein eines guten Informationsflusses der Einrichtungen untereinander. Zu diesem Zweck finden in regelmäßigen Abständen Leiterinnentreffen statt.
Regelmäßig finden Leiterinnentreffen auf DRK-Ebene mit oder ohne Fachberatung zum Austausch, Weitergabe von aktuellen Informationen und Gesetzesvorgaben statt. Zu bestimmten Themen treffen sich Teammitglieder aus den einzelnen Einrichtungen in DRK-Arbeitskreisen.

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Regularien
Eltern holen und bringen ihre Kinder - 
andernfalls Erklärung erforderlich

Die Kinder werden von den Eltern morgens in die Einrichtung gebracht und von dort auch wieder abgeholt. Sie dürfen nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten alleine oder mit älteren Geschwistern nach Hause gehen. 
Sollten die Kinder auch von anderen Personen abgeholt werden, möchten wir darüber informiert werden. 

Sicherheit

Uns geht es um die Sicherheit der Kinder, deshalb lassen wir sie mit Fahrzeugen, wie: Fahrrad, Roller, Inliner, etc. nicht alleine den Nachhauseweg antreten. 

Sonderfälle

Weiterhin behalten wir uns bei besonderen Situationen (Krankheit des Kindes, verkehrstechnische Zwischenfälle) andere Regelungen vor.

Nutzung Außengelände

In unserer Einrichtung dürfen jeweils 3 Kinder aus jeder Gruppe das Außengelände nutzen. Wenn die Erziehungsberechtigten diese Regelung für ihr Kind nicht wünschen, benötigen wir hierfür eine schriftliche Erklärung.

Meldung bei Abwesenheit

Sollte das Kindergartenkind die Einrichtung nicht besuchen können (Krankheit, Urlaub) bitten wir um eine kurze Information.

Medikamente während der Kindergartenzeit

Über Medikamente, die während des Aufenthaltes im Kindergarten von uns Erzieherinnen verabreicht werden sollen, müssen wir hinreichend in Kenntnis gesetzt werden. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist Voraussetzung.

Haftung für Kleidung und Spielzeug

Sollte Kleidung oder Spielzeug, das von zu Hause mitgebracht wurde, beschädigt werden, besteht vom Kindergarten keinerlei Haftung, sondern hier tritt die private Haftpflicht in Kraft.

Einverständnis-
erklärungen

Für besondere Aktionen (Exkursionen, Feste, Übernachtung) werden Einverständniserklärungen von den Erziehungsberechtigten eingeholt.

Infektions-schutzgesetz beachten

Alle Erziehungsberechtigten erhalten einen Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz, dessen Erhalt wir uns schriftlich bestätigen lassen.
Bei ansteckenden Krankheiten wie z.B. Scharlach, Windpocken, Läuse, etc. besteht sofortige Meldepflicht der Erziehungsberechtigten. Das Kind darf erst wieder unsere Einrichtung besuchen, wenn es ein schriftliches Attest vom behandelnden Arzt vorweisen kann.

Eingangstür während Bring- und Abholphase schließen

Es muss von den Erziehungsberechtigten in Eigenverantwortung Sorge getragen werden, dass in der Bring- und Abholphase die Eingangstür geschlossen wird. Dadurch kann vermieden werden, dass Kinder unbeobachtet den Kindergarten verlassen können.

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